Geschrieben am 10.05.2010 21:09:17
Von
Thea M.
829 x gelesen
10 Antworten
|
@ Guggi:
Nun ja, vielleicht reicht Dein Englisch nicht aus? Es geht nicht um "PARKING" sondern um um die Feststellung: "(The) use of CAMPING ACCOMMODATION outside the authorized campsites is strictly FORBIDDEN"! Nutze einfach eine x-beliebigen Übersetzer!
Dies ist EINDEUTIG und auch nicht mit zweifelhaften und unrichtigen Interpretationen eines vermeintlichen Urteils zu belegen, zu dem sogar jegliche Quellenangabe fehlt.
Man kann sich alles zurechtbiegen. Aber egal - wer zahlt, der versteht!
Übrigens spreche ich hier nicht von "Duldung" (die es immer noch gibt, abnehmende Tendenz) sondern von Gesetzgebung!
|
Antwort schreiben
Um einen Beitrag beantworten zu können, musst du dich anmelden!