Von
volki
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Lieber "kemper", so stimmt das wieder einmal nicht ganz.
Klar ist, dass laut Gesetz das Wild-Campen verboten ist, so ist das im erwähnten Blog-Beitrag von "Dafni" richtig beschrieben.
Aber laut KoK §34, Absatz 5 ------------------ Ein befreundeter Grieche hat uns nun den Text des § 34(5) der griechischen Straßenverkehrs-Ordnung (KoK) übersetzt, in welchem das Parken in bewohnten Gebieten - betrifft also auch das** Freistehen** (nicht Camping !) - geregelt ist.
Hier der Wortlaut: "In bewohnten Gebieten ist das Parken von Lkw, Bussen, Baumaschinen, Traktoren, Anhängern, Wohnwagen und Schiffen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t länger als 24 Stunden verboten."
Der LKW-Fahrer darf also rasten, wenn es für LKW nicht "Parken verboten" ist. Wohnmobile, und nur diese, dürfen's auch.. Aber camping-ähnliches Verhalten nachts ist untersagt (Tisch & Stühle, Markise, Grill & Co.)
Es ist eigentlich ähnlich, wie in Deutschland, unter dem Titel "Wiederherstellung der Verkehrssicherheit" oder so ähnlich. ---------------------------------------- Außerdem hat uns der Freund noch das Mitteilungsblatt des griechischen Motorhome-Clubs an seine Mitglieder übersetzt, in welchem allgemein die Regelungen für Wohnmobile beschrieben sind. Diese Übersetzung lasse ich mal so, wie unser griechischer Freund sie gemacht hat. Meiner Meinung nach ergibt sich daraus, dass die früheren Regelungen aus den Jahren 1976 und 1978, die immer wieder auf entsprechenden Schildern zitiert werden, lediglich für "freies Camping" von "Wohnwagen und Zelten" gelten und auf „Wohnmobile“ und "Freistehen" nicht anzuwenden sind. Hier der Wortlaut:
1. Der Mobilwagen ist eine neue mittel für Urlaubmachen, eingesetzt in der griechische Markt vor einige Jahren (2004)
2. Bietet die Möglichkeit für neue, moderne, bequeme, günstige Urlaub, den ganze Jahr,im Gegenteil zu andere teuere und ungünstige Urlaub.
3. Ist ausgestattet mit moderne Technik, so das er verursacht keine Umweltverschmutzung, deswegen ist häufig benutzt in moderne europäische Gesellschafte
4. Die Europäer benutzen der Mobilwagen seit viele Jahrzehnten als Urlaubsmittel und heute gibt’s mehr als fünf Millionen Wagen dieser Art
5. In Griechenland ist der leider dem Publikum nicht bekannt, und mehrmals ist von den griechische Gesetz als Wohnwagen und nicht als „Mobilwagen“ genannt.
6. Nach Paragraph 2, Artikel 10, Gesetz N.392/1976 und N.779/1978 ist freies Camping mit Zelt oder Wohnwagen in öffentlichem Gelände usw verboten, aus verständlichen Gründen (Umweltverschmutzung)
7. Der Mobilwagen gehört nicht zu der oberen Klasse von verbotenen Wagen und gehört nicht zu der Klasse von Wohn- wagen, weil:
a. Wird in unsere Land importiert wie alle genehmigte Wagen
b. Wird besteuert
c. Bezahlt Zoll
d. Wird versichert
e. Verkehrsgenehmigung wird ausgestellt und wie eine Dieselwagen, folgt alle Gesetze und Regelungen von Dieselwagen.
8. Deswegen ein Mobilwagen, wie oben beschrieben, darf wie eine PKW in alle öffentliche Gelände parken, wie alle andere PKW und soll die PKW Verkehrsregelungen folgen.
9. Eine Parkingverbot, wie bei alle andere PKW, ist von der lokale Stadtverwaltung zu entscheiden, und mit Schilde zu merken, und von der Polizei oder Hafenamt zu regeln usw
10. Wenn auf den Parkplatz der Mobilwagens, in jeder öffentliche oder privat Gelände wo Parking nicht verboten ist, dürfen die Besitzende des Mobilwagen im Wagen bleiben , wie bei jeder PKW
11. Je nach Umstände, dürfen Sie kurzfristig parken für Pic-Nic, ohne das Gefahr verklagen zu werden für Camping (Entscheidung 2140/2008 des zweites Juristamts von Chalkida) und die Regeln (Gesetz N.392/1976 und N.779/1979) gelten nicht
12. Mit diesem Schreiben mochten wir alle Mitglieder informieren über die Gesetzte des freies Camping, die sollen informiert sein über das freies Camping.
Ich hoffe, ein wenig zur Klärung beigetragen zu haben. Insbesondere ergibt sich aus beiden Übersetzungen, dass das freie Stehen = Parken eben n i c h t, wie so oft zu lesen, in Griechenland verboten ist.
Gruß Klausimaus . ---------------------------------------- ----------
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