Geschrieben am 16.09.2014 13:23:49
Von
Eule1
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2 Antworten
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Hier ein kleiner Auzug vom Kraftfahrt Bundesamt. Ich denke das Knöllchen, brauchst du nicht zahlen.
"Das Kraftfahrt-Bundesamt unterstützt nun die nationalen Kontaktstellen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei den Ermittlungen bei folgenden, im jeweiligen Mitgliedsstaat begangenen, die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten:
Geschwindigkeitsübertretungen Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes Überfahren eines roten Lichtzeichens Trunkenheit im Straßenverkehr Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln Nicht-Tragen eines Schutzhelmes unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens und rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.
Falschparken wird von der Richtlinie nicht berücksichtigt!
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