Geschrieben am 28.08.2017 23:10:35
Von
HannesP
704 x gelesen
6 Antworten
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Der entscheidende Unterschied: die von dir genannten deutschen Beispiele sind steuerfinanziert. Der Steuerzahler zahlt und der Staat macht mit dem Geld, was ihm beliebt. Wirtschaftlichkeit ist dabei kein Kriterium mit Priorität, denn der Steuerzahler kann sich gegen das Zahlen nicht wehren.
Ganz anders in GR. Dort sind die Autobahnen im Wettbewerb an private Konsortien vergeben worden und die wirtschaften auf eigenes Risiko. Ohne Staat und ohne Steuerzahler im Rücken.
Konsortiumübergreifende einheitliche Zahlsysteme vereinbaren die mit der Konkurrenz nur, wenn es ihnen etwas bringt. Sonst nicht. Ihre Priorität ist, die monatlichen Zins- und Tilgungszahlungen durch die Einnahmen auf dem Autobahnabschnitt zu erwirtschaften, für den sie unbegrenzt in Verantwortung stehen.
Der ganz große Hammer ist: sollte ein Konsortium Pleite gehen, weil es die Einnahmen in notwendiger Höhe auf seiner Strecke nicht erwirtschaften kann, fällt die Pleitegesellschaft automatisch an den Staat.
Wer in dieser Gemengelage welche Interessen hat, ist unschwer zu erraten. Weshalb es in dieser hart konkurrierenden Interessenlage schwer ist, ein einheitliches Inkasso zu finden, liegt auf der Hand.
Zugegeben: im Zeitalter von Smartphone und Apps mit komfortablen Zahlungssystemen klingt diese Geschichte wie ein Stück aus dem vorindustriellen Feudalismus.
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